Frage (Nr. 7570):
Ich habe gesehen, dass einige Leute ihren Finger im Taschahhud auf- und abbewegen. Entspricht das der Sunnah?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Erstens:
Es ist sicher belegt, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) mit seinem Zeigefinger zu zeigen pflegte und ihn während des Taschahhud im Gebet bewegte.
Die Gelehrten waren unterschiedlicher Ansicht darüber und es gibt mehrere Standpunkte:
• Die Hanafis sagen, dass der Finger erhoben werden sollte, wenn man „lā“ sagt in dem Ausdruck „Aschhadu an lā ilāha ill-Allāh“ (ich bezeuge, dass es keinen Gott gibt außer Allah), und er sollte gesenkt werden, wenn man sagt „ill-Allāh“ (außer Allāh).
• Die Schāfi`is sagen, dass er beim Sagen von „ill-Allāh“ erhoben werden sollte.
• Die Mālikis sagen, dass er von rechts nach links bewegt werden sollte, bis man das Gebet beendet.
•Die Hanbalis sagen, dass man mit dem Finger zeigen sollte, wenn man den Namen Allahs erwähnt, aber ohne ihn zu bewegen.
Scheikh al-Albāni (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „Es gibt keine Grundlage für eine dieser Definitionen und Verhaltensweisen in der Sunnah. Die der korrekten Ansicht am nahsten kommende ist die Ansicht der Hanbalis, würden sie das Erheben des Fingers nicht auf das Aussprechen des Namens Allahs beschränken.“ (Tamām al-Minnah, S. 223)
Zweitens:
Die Beweise zu dieser Angelegenheit:
- Es wurde berichtet, dass `Abd-Allāh ibn al-Zubayr sagte: „Als der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) während des Gebets saß, platzierte er seinen linken Fuß zwischen Oberschenkel und Wade und er steckte seinen rechten Fuß unter sich, legte seine linke Hand auf das linke Knie, seine rechte Hand auf seinen rechten Oberschenkel und zeigte mit seinem Finger.“ (Muslim #579).
Bei al-Nasā’i (#1270) und Abu Dawūd (#989) heißt es: „Er pflegte mit seinem Finger zu zeigen, wenn er Du`ā’ machte, doch er bewegte ihn nicht.“ Der Zusatz – „doch er bewegte ihn nicht“ – wurde von ibn al-Qayyim in Zād al-Ma`ād, 1/238, als da`īf klassifiziert und ebenso von al-Albāni in Tamām al-Minnah, S. 218.
- Es wurde berichtet, dass Wā’il ibn Hajar sagte: Ich sagte: „Ich werde bestimmt beobachten, wie der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) betet.“ Und so beobachtete ich ihn und er stand auf, sagte Takbīr (Allāhu akbar) und erhob seine Hände, bis sie auf Höhe seiner Ohren waren. Dann legte er seine rechte Hand auf seine linke Hand, das Handgelenk und den unteren Unterarm. Wenn er sich verbeugen wollte, erhob er seine Hände ebenso und legte seine Hände auf seine Knie und wenn er seinen Kopf hob, hob er auch seine Hände. Dann warf er sich nieder und legte seine Hände auf eine Höhe mit seinen Ohren, danach saß er, seinen linken Fuß unter sich gestreckt, seine linke Hand auf seinem linken Oberschenkel und Knie und das Ende seines rechten Ellbogens auf seinem rechten Oberschenkel. Anschließend formte er mit zweien seiner Finger einen Kreis, hob seinen Zeigefinger und bewegte ihn, wobei er Du`ā’ machte.“ (al-Nasā’i #889; von ibn Khuzaymah 1/354 als sahīh klassifiziert; ibn Mājah 5/170; von al-Albāni in Irwa’ al-Ghalīl #367 als sahīh eingestuft).
- Scheikh ibn `Uthaymīn nannte diesen Hadīth – „bewegte ihn, wobei er Du`ā’ machte“ – als Beweis dafür, dass der Zeigefinger während des Taschahhud bei jedem Ausdruck des Du`ā’ bewegt werden sollte. Er sagte in al-Scharh al-Mumti`: „Die Sunnah bestätigt, dass man damit beim Verrichten des Du`ā’ zeigen sollte, aufgrund des Wortlauts des Hadīth: „bewegte ihn, wobei er Du`ā’ machte“. Jedes Mal, wenn ihr also Du`ā’ macht, bewegt euren Finger und weist auf die erhabene Natur des Einen, an Den ihr euer Du`ā’ richtet, hin. Deshalb sagen wir: `Al-Salāmu ‘alayka ayyuha-l-Nabiyyu` (Friede sei auf ihm, oh Prophet) – und du solltest mit deinem Finger zeigen, denn dieser Salām ist eine Art des Du`ā’. `Al-Salāmu `alayna` (Friede sei auf uns) – und du solltest mit deinem Finger zeigen. `Allāhumma salli `ala Muhammad` (Oh Allāh, sende Segen auf Muhammad) – und du solltest mit deinem Finger zeigen. `Allāhumma bārik `ala Muhammad`(Oh Allāh, sende Segen auf Muhammad) – und du solltest mit dem Finger zeigen. `A`ūdhu Billāhi min `adhāb Jahannam`(ich suche Zuflucht bei Allāh vor der Strafe der Hölle) – und du solltest mit deinem Finger zeigen. `Wa min `adhāb al-Qabr` (und vor der Strafe des Grabes) – und du solltest mit deinem Finger zeigen. `Wa min fitnati-l-Mahya wa-l-Mamāt` (und vor der Versuchung des Lebens und des Todes) – und du solltest mit dem Finger zeigen. `Wa min fitnati-l-Masīhi-l-Dajjāl` (und vor der Versuchung des Dajjāl) – und du solltest mit deinem Finger zeigen. Jedes Mal, wenn du Du`ā’ machst, solltest du mit dem Finger zeigen, auf die Großartigkeit des Einen hinweisend, Der dich Du`ā’ verrichten lässt. Dies ist der Sunnah am nahsten.“
Drittens:
Es entspricht der Sunnah, auf den Finger zu schauen, während du damit zeigst.
Al-Nawawi sagte: „Die Sunnah ist es, deinen Blick nicht über den zeigenden Finger hinaus gehen zu lassen. Es gibt einen sahīh Hadīth darüber in Sunan Abi Dawūd. Du solltest in Richtung Qiblah weisen und dabei beabsichtigen, die Einheit Allahs zu bezeugen und dich Ihm allein zu unterwerfen.“ (Scharh Muslim, 5/81).
Der Hadīth, auf den sich al-Nawawi (möge Allah ihm barmherzig sein) bezieht, ist der oben genannte Hadīth von `Abd-Allāh ibn al-Zubayr. Die Version bei Abu Dawūd (#989) lautet: „Und er sollte seinen Blick nicht über seinen zeigenden Finger hinaus gehen lassen.“ (von al-Albāni in Sahīh Abi Dawūd als sahīh klassifiziert).
Viertens:
Es ist Sunnah, damit in Richtung der Qiblah zu zeigen.
Es wurde von `Abd-Allāh ibn `Umar berichtet, dass er einen Mann sah, der kleine Steinchen mit seiner Hand bewegte, während er betete. Als er fertig war, sagte `Abd-Allāh zu ihm: „Bewege während deines Gebets keine Steine, denn das kommt vom Schaytān. Tue besser das, was der Gesandte Allāhs (Frieden und Segen Allāhs seien auf ihm) zu tun pflegte. Er legte seine rechte Hand auf seinen Oberschenkel und wies mit dem Finger, der dem Daumen am nächsten ist, in Richtung Qiblah und er ließ seinen Blick darauf ruhen.“ Dann sagte er: „Das ist es, was ich den Gesandten Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) tun sah.“ (al-Nasā’i #1160; ibn Khuzaymah 1/355; ibn Hibbān 5/273; von al-Albāni in Sahīh al-Nasā’i als sahīh klassifiziert).
Fünftens:
Den Finger beim Zeigen leicht zu beugen, wurde in dem Hadīth von Numayr al-Khuzā’i erwähnt, berichtet bei Abu Dawūd #991 und al-Nasā’i #1275.
Doch dieser Hadīth ist da`īf (schwach).
Siehe Tamām al-Minnah von al-Albāni, S. 222.
Und Allah weiß es am besten.
Islam Q&A